Kyffhäuserbund e.V.          

Landesverband Westfalen-Lippe e.V.      

Vorübergehende Ergänzung zur Schießstandordnung

Die folgenden Regeln sind der Corona-Pandemie geschuldet und sollen uns eine behutsame Wiederaufnahme des schießsportlichen Trainings ermöglichen; Wettkämpfe oder Meisterschaften sind bis auf weiteres nicht zulässig.



1. Distanzregeln einhalten durch folgende Maßnahmen:

  • Abstand von min. 1,5 m zwischen den Personen
  • Nur jeden 2. Platz auf dem Schießstand besetzen
  • Aufenthaltsräume, Umkleideräume etc. bleiben geschlossen
  • In der Anmeldung befinden sich gleichzeitig nur max. 3 Personen
  • Alle übrigen warten im Freien oder in ihren Fahrzeugen oder in den Aufenthaltsräumen gem. den Cororna-Richtlinien für Gaststätten


2. Körperkontakte auf das Minimum reduzieren durch folgende Maßnahmen:

  • Auf Händeschütteln, Abklatschen, etc. wird komplett verzichtet


3. Hygieneregeln einhalten durch folgende Maßnahmen:

  •  Häufiges Händewaschen / Handdesinfektion
  •  Regelmäßiges Desinfizieren von stark genutzten Flächen und Bereichen
  •  Desinfizieren von Vereinswaffen nach jedem Gebrauch
  •  Nutzung von Vereinswaffen nur mit 1 x Handschuhen
  •  Tragen von Mund-Nase-Schutzmasken innerhalb von Gebäuden
  •  Nach Einnahme des Schützenstandes unter Wahrung des Mindestabstands kann der MNS abgenommen werden
  •  In geschlossenen Sportstätten (Räumen) ist regelmäßige Durchlüftung vorzusehen


4. Trainingsgruppen verkleinern durch folgende Maßnahmen:

  • Trainingszeiten verlängern
  • Trainingstermine erweitern
  • u.U. trainieren die Schützen nur einmal pro Woche


5. Angehörige von Risikogruppen schützen durch besondere Rücksichtnahme z.B. durch:

  • Individual-Training (nur ein Schütze auf dem Stand)


6. Fahrgemeinschaften sind vorrübergehend auszusetzen


7. Veranstaltungen wie Mitgliederversammlungen, Feste und Lehrgänge unterbleiben vorrübergehend.

  • Die Bundesregierung hat es Vereinen kurzfristig gestattet, ihre Mitgliederversammlungen im Bedarfsfall auch digital durchzuführen.


8. Risiken in allen Bereichen minimieren

  • Wenn man bei einer Maßnahme ein ungutes Gefühl hat, oder sich über die möglichen Risiken nicht im Klaren ist, sollte darauf verzichtet werden.


Grundsätzlich sind im Bereich des Sportschießens die waffenrechtlichen Vorgaben wie üblich zwingend einzuhalten. Sportausübende sind über die o.g. Verhaltensregeln und einzuhaltenden Hygienemaßnahmen beständig zu informieren; die Einhaltung dieser Regelungen und Maßnahmen ist vom Sportstättenbetreiber zu überwachen und im Falle des Verstoßes die Sportausübung von diesem zu untersagen.
Im Zweifel ist die Gestattung der zuständigen Kreisverwaltung vor Wiederaufnahme des Schießbetriebes einzuholen.

Kyffhäuserbund LV Westfalen-Lippe e.V.                                                                             Siegen, 15. Juli 2020